Hauptbereich
Anpassung der Corona-Verordnung Schule
Maskenpflicht:
Zu der Ausweitung der Maskenpflicht in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen,
den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
ab Beginn der Hauptstufe auf die Unterrichtsräume wurde uns die besondere
Belastung der Schülerinnen und Schüler aber auch der Lehrkräfte rückgemeldet,
die nun während des gesamten Schultages ohne Unterbrechung die Maske tragen
müssten.
Dies veranlasst uns zum einen, in der Verordnung klarzustellen, dass die Maskenpflicht
nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) gilt.
Darüber hinaus sehen wir eine weitere Ausnahme für die Pausenzeiten vor. Solange
die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von
1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das
Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern
eingehalten wird. Dadurch wollen wir der besonderen Prüfungssituation Rechnung tragen
und Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler verhindern, die unter den besonderen
Bedingungen der corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen.
Diese Neuregelungen werden ab morgen Gültigkeit haben!