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Verkehrsversuch im Nahbereich des Schulzentrums

icon.crdate28.10.2022

Die Stadt Östringen führt einen Verkehrsversuch durch. Während der Phase des Verkehrsversuchs, mit dem unmittelbar nach den Herbstferien begonnen werden soll und der voraussichtlich bis Februar / März 2023 läuft, wird nun die Zufahrt von Eltern oder sonstigen Personen, die Schüler(-innen) mit dem KFZ zur Schule bringen und unmittelbar bei der Unterrichtsstätte absetzen wollen, untersagt.

Verkehrsversuch im Nahbereich des Bildungszentrums

"...das Verkehrsgeschehen auf den Straßen rund um das Bildungszentrum Östringen erweist sich schon seit längerer Zeit als zunehmend problematisch und es beschwört immer häufiger auch durchaus unfallträchtige Situationen herauf.

Nachdem schon vor einigen Jahren mit der Ausweisung eines Teilabschnitts der Mozartstraße als Einbahnstraße Verbesserungen und eine gewisse „Entzerrung“ des motorisierten Verkehrs bewirkt werden konnten, hat 2019 eine von der Stadt beim Karlsruher Ingenieurbüro für Verkehrswesen XXX in Auftrag gegebene Studie ergeben, dass weiterer Bedarf zur Nachjustierung besteht, um im Nahbereich des Bildungszentrums insbesondere die Fußgänger und Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wirkungsvoller schützen zu können.

In diesem Zusammenhang wurden die Schulleitungen, die zuvor bereits mehrfach das hohe Verkehrsaufkommen im Nahbereich der Schulen moniert hatten, im Jahr 2020 über die Absicht zur Durchführung eines Verkehrsversuchs informiert, mit dem die Fahrzeugfrequenz im unmittelbaren Umfeld der Bildungseinrichtungen reduziert werden soll. Aus der vom Büro XXX durchgeführten Studie wird ersichtlich, dass das vergleichsweise hohe Fahrzeugaufkommen vor allem auch durch die große Zahl an „Eltern-Taxis“ bewirkt wird, die an den Unterrichtstagen insbesondere zu bestimmten „Stoßzeiten“ in stetig zunehmender Zahl auf der Mozartstraße, Johann-Strauß-Straße und Viktoriastraße sowie auf den südlichen Teilabschnitten der Schubertstraße und der Straße Leiberg I unterwegs sind. Unter den ungünstigen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie und auch wegen der zahlreichen Tiefbaustellen im Kontext der Etablierung eines örtlichen Nahwärmenetzes war die Umsetzung der aus der Studie gewonnenen Erkenntnisse in einem Verkehrsversuch zwischenzeitlich mehrfach aufgeschoben worden, kann aber jetzt angegangen werden.
Während der Phase des Verkehrsversuchs, mit dem unmittelbar nach den Herbstferien begonnen werden soll und der voraussichtlich bis Februar / März 2023 läuft, wird nun die Zufahrt von Eltern oder sonstigen Personen, die Schüler(-innen) mit dem KFZ zur Schule bringen und unmittelbar bei der Unterrichtsstätte absetzen wollen, untersagt.

Die Befugnis zur Zufahrt in die betroffenen Straßenabschnitte ist während der Dauer des Verkehrsversuchs vielmehr nur für „Berechtigte“ zulässig. Zum berechtigten Personenkreis in diesem Sinne zählen die Anwohner der betroffenen Straßenabschnitte, das im Bereich des Bildungszentrums sowie der dort untergebrachten Einrichtungen tätige Personal sowie außerdem Dienstleister (Handwerker usw.), die im betroffenen Gebiet ihre Aufträge erledigen. Selbstverständlich sind auch die im Schülerverkehr von und zum Bildungszentrum eingesetzten Busse weiterhin zur Zufahrt berechtigt. Dem zur Zufahrt berechtigten Kreis von Personen und Unternehmen wird auf Antrag von der Stadtverwaltung ein kostenfreier Befahrungsausweis ausgestellt, der gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen ist. Die verbotswidrige Einfahrt in die dementsprechend ausgeschilderte Zone rund um das Schulzentrum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.

Im Kontext des Verkehrsversuchs setzt die Stadtverwaltung auf das Verständnis der von der Regelung betroffenen Eltern, die ihre Kinder bisher mit dem Auto direkt zur Schule bringen bzw. die Kids dort wieder abholen. Während für diesen Personenkreis die direkte Zufahrt zum Bildungszentrum während der Dauer des Verkehrsversuchs nicht mehr gestattet sein wird, steht stattdessen an der Mozartstraße beziehungsweise am Leiberg jeweils eine sogenannte „kiss & go“ - Zone zur Verfügung, wo die Kinder mit dem Auto abgesetzt und nach Unterrichtsende wieder abgeholt werden können. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf die momentan landesweit laufende Initiative „Movers“ des Kultusministeriums hin, die ebenfalls u.a. das Ziel verfolgt, die Anzahl der „Eltern-Taxis“ im unmittelbaren Zufahrtsbereich von Schulen nachhaltig zu reduzieren.
Mit den im Anhang beigefügten Unterlagen möchten wir Ihnen an dieser Stelle zunächst ergänzende Informationen zum geplanten Verkehrsversuch an die Hand geben (Übersichtsplan zur Durchführung des Verkehrsversuchs / Muster-Anschreiben zur Information des Personenkreises / der Unternehmen, für den / die ein Befahrungsausweis in Betracht kommt). Wie aus dem Übersichtsplan ersichtlich wird, schildern wir während des Verkehrsversuchs u.a. auch einen weiteren Teilabschnitt der Mozartstraße als Einbahnstraße aus.